Reisen mit Herzerkrankungen

Die Faustregel für Patienten mit Herzerkrankungen ist ganz einfach: „Wer beschwerdefrei die Gangway hinaufkommt, ist – was die Herzfunktion betrifft – auch flugtauglich.“ Nach überstandenem Herzinfarkt ist jedoch frühestens sechs Wochen nach Ausheilung und nach einem Gespräch mit dem Arzt an eine weite Reise zu denken. Bei langen Flugreisen ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr sehr wichtig, der Konsum von Alkohol oder Zigaretten sollte unterlassen werden. Vorsicht bei der Anwendung des Nitrosprays: Im Flugzeug kann die Wirkung schneller einsetzen als gewöhnlich – eine schnelle Zweitanwendung ist also zu unterlassen. Strikt zu meiden sind Aufenthalte in Höhen über 3 000 m aufgrund des Sauerstoffmangels.

Ein Herzschrittmacher stellt in der Regel kein Hindernis für eine Flugreise dar. Zwar entdecken die Metalldetektoren beim Sicherheitscheck den Schrittmacher, doch der mitgeführte Ausweis und die vorab erfolgte Information des Flughafenpersonals klären die Situation.

Autor(en): Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).