Sicherer Umgang mit Laserpointern
Wie Anwendung nicht ins Auge geht

Augenschäden durch Laserpointer haben in den letzten Jahren stark zugenommen, wie eine Untersuchung der Universitäts-Augenklinik Bonn ergab. Wie sich Sehschäden verhindern lassen.

Zu hohe Leistung gefährlich

Laut Gesetz darf die Strahlungsleistung von Laserpointern nicht mehr als 1 Milliwatt (mW) betragen. Über das Internet gelangen jedoch auch viele ungeprüfte oder fehlerhaft klassifizierte Geräte in die Hände von Privatnutzern. „Bei den Lasern, die unsere Patienten verletzt hatten, lag die tatsächliche Leistung bis zu hundertmal höher als vom Hersteller angegeben“, berichtet Dr. med. Philipp Herrmann, der an der Bonner Untersuchung mitgewirkt hat. Aufs Auge gerichtet, können diese Laser schwere Schäden an der Netzhaut verursachen. Dann drohen lebenslange Sehbeeinträchtigungen.

Augenschäden vermeiden

Der Schaden an der Netzhaut richtet sich unter anderem nach Wellenlänge, Ausrichtung und Energie des Laserstrahls. „Bei falsch klassifizierten Geräten mit zu hoher Leistung hilft es wenig, wenn der Betroffene die Augen schließt oder den Kopf abwendet“, erläutert Dr. Frank Holz vom Vorstand der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). „Meist bleiben auch dem Augenarzt nicht mehr viele Möglichkeiten, die Verletzung zu behandeln“, ergänzt der Experte.

Um Augenschäden zu vermeiden, sollten Benutzer beim Gebrauch von Laserpointern grundsätzlich folgendes beachten:

  • Die Stärke des Laserstrahls darf einen Wert von 1 Milliwatt (mW) nicht überschreiten.
  • Geräte mit zu hoher, teils falsch ausgewiesener Leistung stellen ein Gesundheitsrisiko dar.
  • Der Strahl sollte niemals ins Gesicht anderer Personen gerichtet werden.
  • Der Benutzer sollte nie selbst in den Strahl schauen.
  • Laserpointer sind nicht als Spielzeug für Kinder geeignet.

Quelle: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)


06.02.2018 | Autor(en): Sandra Göbel; Bild: © ###COPYRIGHT###