Plötzlich auftretende Kopfschmerzen
Im Zweifelsfall Notarzt rufen

Sind Kopfschmerzen ein Grund den Notarzt zu rufen? Ja, und zwar, wenn sie schlagartig auftreten. Sie deuten dann auf schwerwiegende Erkrankungen hin und verlangen nach sofortiger Diagnose und Behandlung.

Schmerzen haben eine wichtige Aufgabe: Wie schrillende Alarmglocken weisen sie auf Missstände im Körper hin. Sie signalisieren dringenden Handlungsbedarf und bewegen uns beispielsweise dazu, die Hand von der heißen Herdplatte zu nehmen. Allerdings interpretiert kaum jemand Kopfschmerzen als Warnsignal. Betroffene sind gewöhnt, ein Schmerzmittel einzunehmen und mit zusammengebissenen Zähnen zur Tagesordnung überzugehen. Doch in manchen Fällen ist dies genau die falsche Vorgehensweise.

Mit Kopfschmerzen zum Notarzt

„Es gibt einige Anzeichen für Kopfschmerzen, die so schwerwiegend sind, dass der nächste Arzttermin nicht abgewartet werden kann,“ berichtet Dr. Holger Kaube vom Neurologie- und Kopfschmerzzentrum München. Schießen die Kopfschmerzen sekundenschnell ein, ist rasches Handeln gefragt. Denn oft deutet dies auf eine Gehirnblutung hin. Als Anhaltspunkt dienen weitere Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Lichtscheu, Krampfanfalle, Nackensteifigkeit sowie das Sehen von Doppelbildern. Steigt zusätzlich zu Kopfschmerzen und Nackensteifigkeit die Körpertemperatur auf über 39,5 °C an, verbirgt sich hinter den Kopfschmerzen häufig eine Gehirnhautentzündung. In Verbindung mit Lähmungserscheinungen, Sprech- oder Sehstörungen sind die Kopfschmerzen Anzeichen für einen Schlaganfall.

Hinweis auf Gefäßverengung

Kopfschmerzen im Schläfenbereich, die sich über Tage hinweg steigern, gehören in die Hände eines Notarztes. Beschwerden dieser Art treten bevorzugt auf, wenn Gefäße der Augennetzhaut verengt oder entzündet sind. Ein solcher Netzhautarterienverschluss verursacht einseitige Gesichtsfeldausfälle bis hin zur plötzlichen Erblindung eines Auges und geht mit einem erhöhten Schlaganfall-Risiko einher. Entsprechend wichtig ist eine sofortige ärztliche Behandlung.

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände


31.05.2017 | Autor(en): Susanne Schmid; Bild: © ###COPYRIGHT###